
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung von VERITAS mit Endverbrauchern, die nicht gewerblich oder selbständig beruflich mit den von VERITAS gelieferten Waren handeln.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von VERITAS sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen und ist an diese Bestellung 14 Tage ab Zugang bei VERITAS gebunden.
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst nach entsprechender Annahmebestätigung durch VERITAS zustande. VERITAS ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. VERITAS kann die Annahme entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklären.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von VERITAS. Dieser Vorbehalt gilt nicht für den Fall, dass die Nichtlieferung von VERITAS zu vertreten ist.
4. Dem Kunden wird der Vertragstext von VERITAS nebst den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt.
Widerrufsbelehrung
§ 3 Rückgaberecht/Widerrufsrecht
1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
2. Der Widerruf ist zu richten an:
Veritas-Süd Tiernahrung
Vertriebsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Klaus Riebeling
Robert-Bosch-Str. 4
69509 Mörlenbach
E-Mail: info@veritas-tiernahrung.de
Fax: 06209/716888
3. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu-gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von VERITAS.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und zu lagern.
3. Der Kunde ist verpflichtet, VERITAS unverzüglich mitzuteilen, sofern Dritte auf die Ware zugreifen (Pfändung) oder die Ware beschädigt bzw. vernichtet wird. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich VERITAS mitzuteilen.
4. Verletzt der Kunde seine Pflichten nach Ziff. 2 oder Ziff. 3 dieser Bestimmung oder verhält sich der Kunde anderweitig vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), ist VERITAS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch VERITAS gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VERITAS ist berechtigt, dem Kunden die mit einer Rücknahme gelieferter Ware verbundenen Unkosten in Rechnung zustellen, weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder Ähnliches bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Vergütung
1. Die angebotenen Preise sind bindend (01. März 2010) und enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Ware fällig.
Der Kunde hat den Kaufpreis bar zu leisten, wenn die bestellte Ware direkt von einem Vertriebspartner von VERITAS geliefert wird. Sofern VERITAS die Ware anderweitig anliefern lässt, kann der Kunde den Kaufpreis durch Vorkasse oder auch Bankeinzug leisten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis längstens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. VERITAS wird hierauf in der Rechnung nochmals gesondert hinweisen.
4. VERITAS ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, wenn der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
VERITAS ist berechtigt, in diesen Fällen eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung bewirken oder entsprechende Sicherheit leisten kann. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann VERITAS vom Vertrag zurücktreten und für bereits erbrachte Leistungen vom Kunden eine Entschädigung verlangen.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch VERITAS anerkannt sind.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch VERITAS anerkannt wurde.
§ 6 Lieferung
1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von VERITAS ausdrücklich bestätigt werden. Im Falle eines schriftlichen Vertrags bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.
Verlangt der Kunde nach Annahme der Bestellung Änderungen, welche die Lieferzeit beeinflussen, so beginnt die vereinbarte Lieferzeit erst mit der Bestätigung der geänderten Bestellung.
2. Gerät VERITAS in Verzug, so hat der Kunde VERITAS eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung einzuräumen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Regelungen des § 323 Abs. 2 BGB bleiben hiervon unberührt.
VERITAS gerät nicht in Verzug, wenn sich der vereinbarte Liefertermin im Falle von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, von VERITAS unverschuldetem Lieferverzug der Vorlieferanten oder Subunternehmer, höherer Gewalt oder sonstiger von VERITAS nicht zu vertretender Behinderungen verzögert.
§ 7 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache gehen auch im Falle des Versendungskaufs erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Gewährleistung
1. Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, kann der Kunde wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. VERITAS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Ersatz des Schadens statt der Erfüllung verlangen.
Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn VERITAS die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben sollte.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch VERITAS nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von VERITAS auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von VERITAS.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- oder Gesundheitsschäden, die VERITAS zuzurechnen sind.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn VERITAS Arglist vorwerfbar ist.
§ 10 Datenschutz
1. Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet (siehe Link Datenschutzinformation).
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Sollte der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kunden nicht bekannt sein, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag Mannheim.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.